Betroffen vom deutsch-syrischen Rückführungsabkommen?

Nach dem Inkrafttreten des deutsch - syrischen Rückübernahmeabkommens am 2.Januar 2009 sind mittlerweile gegen 5.771 in Deutschland lebende syrische Staatsangehörige Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahmen ergangen. Salah Ali (48) ist noch nicht unmittelbar betroffen, aber er befürchtet einer der Nächsten zu sein.
Er ist syrischer Staatsbürger und lebt mit seiner Familie seit neun Jahren in Deutschland. Von den neun Kindern der Familie gehen sieben zur Schule, zwei Kinder dürfen keine Ausbildung beginnen. "Ich habe eine Duldung", sagt Salah Ali, "und ich erhalte alle drei Monate eine Verlängerung." Staatliche Unterstützung bekommt die Familie in Form von Sachmitteln und Gutscheinen. Bargeld gibt es nicht. "Bisher habe ich drei mal Asyl beantragt, davon zweimal einen Asylfolgeantrag. Das letzte Verfahren läuft noch." Die Familie hat noch keine Aufforderung zur Ausreise erhalten, dennoch fühlt sich Salah Ali wegen des Rücknahmeabkommens betroffen und von der Abschiebung bedroht. "Ich war in Syrien politisch aktiv und wurde deshalb verfolgt. Auch in Deutschland setze ich mich in mehreren Organisationen für die Rechte der Kurden ein. Wenn ich nach Syrien zurück gehe, werde ich sofort verhaftet." Salah Ali nimmt seit dem 24. Februar am Hungerstreik vor dem Berliner Innenministerium in Alt Moabit teil. Diashow

Foto: Kurdische Famlie während der Demonstation gegen das Rückübernahmeabkommen 23. Febr. in Berlin. Foto: Umbruch/Arantxa Aldunzin Gorriti

Ausländerrechtsexperte Steven Jefferys antwortet auf erste Fragen: 
Welche Personengruppe wird von einer Ausreiseaufforderung vorrangig betroffen sein?
„Ich kann mir vorstellen, dass es die Personen betrifft, die den Titel der Duldung besitzen. Der wurde bisher begründet durch eine „Unmöglichkeit der Abschiebung“. Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Ländern waren bisher eher schlecht, von daher konnten die für eine Rückführung notwendigen Vorgaben nicht vereinbart werden. Durch das Rückübernahmeabkommen sind diese Unstimmigkeiten zwischen den Staaten gelöst worden.

Gibt es Möglichkeiten als Betroffener Einspruch zu erheben?
„Das Gesetzt sieht vor, dass die Ausländerbehörde, bevor sie jemanden zur Ausreise auffordert erst einmal prüft und klärt. Sie kann ja sagen, nach unserer Aktenlage sind sie ausreisepflichtig, dann kann sie von mir aus auch sagen - bitte reisen Sie aus - werden aber möglichst fristgerecht Einwände mit Abschiebungshindernissen von dem Betroffenen geltend gemacht, muss die Behörde sich damit auseinandersetzen.“

Welche Gründe gegen eine Abschiebung könnten eine Entscheidung beeinflussen?
„Man muss als erstes nachschauen, ob sich während des Aufenthalts von Seiten des Betroffenen wichtige Veränderungen ergeben haben. Es könnte sich an der Familiären Situation etwas geändert haben, ich denke da an eine Heirat, oder es sind deutsche Kinder zur Welt gekommen, oder es gibt noch Verfahren vor Gericht, bei denen Umstände noch nicht geklärt sind. Normalerweise wurden diese Veränderungen schon gemeldet, aber es kann auch sein, dass viele das nicht wissen, oder irgendetwas unklar ist. Es ist weiterhin an nachgewiesene Krankheiten zu denken, die eine Reisefähigkeit in Frage stellen, oder eine Krankheit, die im Ausreiseland nicht behandelbar ist.“
 
Was geschieht mit den Menschen, die wegen politischer Verfolgung bereits einen anerkannten Titel als Asylberechtigte besitzen?
„Das hat erst einmal mit dem Rückübernahmeabkommen nichts zu tun. Wenn allerdings das Bundesamt der Meinung ist, die Zustände hätten sich geändert und es gäbe im Zielland keine Verfolgungsgefahr mehr, muss zunächst die vorhandene Asylanerkennung wiederrufen werden. Das ist aber ein komplett anderes Verfahren. Das sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe.“
 
Wie verhält man sich am besten, wenn man eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise zur Unterschrift vorgelegt bekommt?
„Wenn die Betroffenen Einwände gegen eine Abschiebung haben, unterschreibt man nicht und informiert sich am besten bei einer Beratungsstelle oder geht zu seinem Rechtsanwalt.“

Herr Jefferys, vielen Dank für dieses Gespräch.
 
Kontakt:
Bürogemeinschaft Rechtsanwälte Steven Jefferys Telefon:(030) 25935760
Friedrichstr. 209 - 10969 Berlin


Hilfe im Kiez vom Brücke-Team
"Wir beraten hier kostenlos in dreizehn unterschiedlichen Sprachen", sagt Mine Cantekin (Foto). Sie hätte kein Problem damit die türkischen Nachrichten im Fernsehen simultan ins Deutsche zu übersetzen. Sogar mit Hilfesuchenden aus Albanien könne man sich verständigen. Das Brücke-Team in den Räumen des Soldiner Kiez e.V. ist eine Anlaufstelle von und für Menschen nicht-deutscher Herkunft. „Wir sagen Ihnen zu allen Problemen des täglichen Lebens, welche Möglichkeiten bestehen und an wen sie sich wenden können.“ Um immer auf dem aktuellsten Stand des fachlichen Wissens zu sein, werden die Lotsen in beruflichen Fortbildungsprogrammen des Bezirksamts Mitte geschult. "Schauen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie."
Prinzenalllee 45c (Flachbau im Hof) Geöffnet Mo. - Fr. 8.30h - 16h Tel.: 48 47 20 64

Stand: 03.03.2009   Autor: und Fotos: Matthias von Hoff ( Soldiner Kiez e.V.) Foto mitte: Arantxa Aldunzin Gorriti


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